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Erfolgreiche Ferienvermietung bei ungewisser Rechtslage

Erfolgreiche Ferienvermietung bei ungewisser Rechtslage

Lust auf Zukunft Seite 2 P A L M A D E M A L L O R C A , 2 0 1 7 Ferienvermietung findet in einem Labyrinth aus drei staat­ lichen und zwei regionalen Gesetzen statt. Wir erklären ­ Konfliktpunkte und Lösungen. Die unterschiedlichen Gesetze sind nicht perfekt miteinander abgestimmt. So kann das balearische Finanzministerium die Ferienvermietung von Appar- tements besteuern, die das Tourismusministerium gar nicht erlaubt. Ferienvermietung ist die große Erfolgsgeschichte der Balearen, deshalb hat das Phänomen die er­ höhte Aufmerksamkeit der Finanzbehörden und Gesetzgeber auf sich gezogen. Das Ergebnis: Wer sich als Ferienvermieter nicht von Anfang an in dem damit verbundenen rechtlichen Labyrinth orientiert oder kompetent orientieren lässt, fordert das Schicksal heraus. Von Anfang an – das heißt in bestimm- ten Fällen bereits bei oder idealerweise vor dem Kauf einer Immobilie, die für Ferienvermietung ver- wendet werden soll. Hauptursache der steuer- wie auch zivilrechtlichen Verwirrung ist die Struktur des spanischen Staates, der zahlreiche Gesetzgebungskompetenzen an die Regionen weitergegeben hat. Steuerlich berührt die Ferienvermietung zwei staatliche Regelwerke, nämlich das Einkommensteuer- und Umsatzsteuer- gesetz, und ein regionales, nämlich die Touristensteuer. Zivilrechtlich kommen das staatliche Wohn- vermietungsgesetz und das regionale Tourismusgesetz zum Tragen. Vermittler-Rechnungen im Fokus des Finanzamtes: Unwis- senheit bezüglich der umsatzsteuerlichen Behandlung hat zu Verfahren gegen hunderte Finca-Eigentümer geführt. Steuerlich kann man auf zwei Arten Ferienvermietung betreiben: Nach dem Umsatzsteuergesetz und nach dem Wohnvermietungsgesetz. Neben diesem Spannungsfeld ist in der Praxis ein weiteres Problem zu beobachten: Die Unkenntnis vieler Immobilieneigentümer – und mancher Steuerbera- ter – bezüglich der korrekten Verbuchung von Einnahmen und Kosten, des steuerlichen Status des Eigen­ tümers bei der LAU-Vermietung und im Speziellen der Rolle der Vermittler. Bei deutschen Steuer­ bürgern kommt die Versteuerung der Mieteinnahmen in beiden Ländern hinzu, was die Problemstel- lung noch ein Stück komplexer macht und z.B. ratsam erscheinen lässt, dass der spanische Berater mit dem deutschen kommunizieren kann. Ein konkretes Element hat auf Mallorca zu einer Verfahrenswelle gegen Ferienvermieter geführt: ­ Leistungen ausländischer Vermittler. Je nach vertraglicher Ausgestaltung kann es sich um eine Ver- mittlungsleistung handeln oder aber ein umfassendes Betreiben, womit die Agentur gegenüber dem Endkunden zum Vertragspartner wird. Vereinzelt definieren Agenturen ihren Service steuerlich auch als reine Werbeleistung. Jede dieser Modalitäten verlangt eine andere umsatzsteuerliche Behandlung. Nur wenige Agenturen machen sich die Mühe, dieses Thema im Sinn der Finca-Eigentümer zu lösen oder auch nur korrekt darüber zu informieren. Das balearische Finanzministerium hat die Devise aus- gegeben, sich an den Finca-Eigentümern schadlos zu halten. Ein guter Grund, sich zu diesem Thema orientieren zu lassen. Erfolgreiche Ferienvermietung bei ungewisser Rechtslage P A L M A D E M A L L O R C A , 2017

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